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Fahrzeugbewertung – den Fahrzeugwert nachvollziehbar ermitteln

Fahrzeugbewertung durch einen Kfz-Gutachter

Wichtige Begriffe

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, der erforderlich ist, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben.

Restwert

Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand unter Berücksichtigung des maßgeblichen Marktes.

Merkantile Wertminderung

Ein möglicher verbleibender Minderwert, weil ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug am Markt häufig geringer bewertet wird als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die maßgeblichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand oder – in besonderen Fällen – die nach der Rechtsprechung zulässige Grenze überschreiten. Die konkrete Einordnung ist stets fallbezogen.

Professionelle Ermittlung des Fahrzeugwerts durch Ingenieurbüro Aktürk

Was Sie zum Termin bereithalten sollten

  • Zulassungsbescheinigung
  • Angaben zu Ausstattung und Laufleistung
  • Wartungs- und Reparaturnachweise
  • Informationen zu Vor- und Altschäden
  • Vorhandene Rechnungen, Gutachten oder Unterlagen zu besonderen Umbauten

Hinweis: Fehlende Unterlagen sind kein Grund, die erste Anfrage aufzuschieben. Teilen Sie mir einfach mit, welche Unterlagen bereits vorliegen.

FAQ zur Fahrzeugbewertung

Eine unabhängige Bewertung kann vor Kauf oder Verkauf, bei Erbschaft oder Vermögensaufteilung, für Versicherungs- oder Finanzierungszwecke, bei besonderen oder hochwertigen Fahrzeugen sowie zur Dokumentation eines aktuellen Fahrzeugwerts sinnvoll sein.

Das hängt vom Auftrag ab. Möglich sind beispielsweise Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder ein auf einen bestimmten Bewertungszweck abgestimmter Wert. Vor der Begutachtung wird geklärt, welche Fragestellung beantwortet werden soll, damit Bewertungsumfang und Ergebnis dazu passen.

Unter anderem zählen Modell, Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Pflege- und Wartungszustand, Anzahl der Vorhalter, Unfall- und Reparaturhistorie, Reifen, technische Funktion, regionale Marktlage und aktuelle Vergleichsangebote. Bei besonderen Fahrzeugen können Originalität, Seltenheit, Dokumentation und Restaurierungsqualität hinzukommen.

Eine Fahrzeugbewertung ermittelt den Wert beziehungsweise Zustand eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zweck. Ein Unfallgutachten dokumentiert dagegen einen konkreten Schaden und die daraus resultierenden technischen und wirtschaftlichen Folgen. In einem Unfallschaden können dennoch Wertpositionen wie Wiederbeschaffungswert oder Wertminderung Bestandteil des Gutachtens sein.

Fotos können für eine erste Orientierung hilfreich sein. Eine belastbare Fahrzeugbewertung erfordert in der Regel jedoch eine Besichtigung, weil Zustand, Funktion, Vorschäden, Lackbild, Innenraum und Details nicht zuverlässig allein aus eingesandten Bildern beurteilt werden können.

Nachweisbare Sonderausstattung, fachgerecht ausgeführte Umbauten und wertrelevante Zubehörteile können berücksichtigt werden. Hilfreich sind Rechnungen, Freigaben, Eintragungen und weitere Unterlagen. Nicht jede Investition erhöht den Marktwert in gleicher Höhe.

Hilfreich sind Zulassungsdokumente, Ausstattungsliste, Wartungs- und Reparaturbelege, HU-Berichte, Rechnungen über Umbauten oder Restaurierungen, vorhandene Gutachten sowie Informationen zu Unfall- und Vorschäden.

Eine Bewertung bildet den Fahrzeugwert zum Bewertungsstichtag ab. Marktpreise, Laufleistung, Zustand und Nutzung verändern sich. Für zeitkritische Entscheidungen oder Versicherungsnachweise kann daher nach einer gewissen Zeit eine Aktualisierung erforderlich sein.

Der Preis richtet sich nach Fahrzeugart, Bewertungszweck, Umfang der Besichtigung, erforderlicher Recherche und Dokumentation. Sie erhalten vor der Beauftragung eine transparente Einordnung des voraussichtlichen Leistungsumfangs und der Kosten.